Förderung E-Fahrzeuge Privat Auch 2023 wird es für Privatpersonen wieder eine Förderung für Elektromobilität geben, in Form einer finanziellen Unterstützung über 5000 Euro beim Kauf eines E-Autos. Die geforderte Reichweite, die Plug-in-Hybride rein elektrische zurücklegen können müssen, hat sich für 2023 auf 60 Kilometer (bisher 50 km) erhöht, um Anspruch auf die Förderung in der Höhe von 2500 Euro zu haben. Förderung Ladeinfrastruktur Ebenso erhalten bleibt die Förderung von Ladeinfrastruktur. So werden Wallboxen oder intelligente Ladekabel mit bis zu 600 Euro und kommunikationsfähige Wallboxen mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage mit bis zu 1800 Euro gefördert. Sie brauchen Unterstützung bei der Auswahl des Herstellers, Errichters/Installateurs, eine Auswahl an Angeboten eingeholt vom unabhängigen, neutralen Berater? Dann kontaktieren Sie uns gleich jetzt ;) Förderung E-Fahrzeuge Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine wird es 2023 keine Förderung für Elektro-Pkw mehr geben. Die steuerlichen Begünstigungen wie zum Beispiel Sachbezugsbefreiung, Vorsteuerabzugsfähigkeit, Entfall der Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie auch der Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer, bleiben aber bestehen! Links:
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Mai 2023
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